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   LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17   

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https://dejure.org/2018,67501
LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17 (https://dejure.org/2018,67501)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.03.2018 - 23 O 143/17 (https://dejure.org/2018,67501)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. März 2018 - 23 O 143/17 (https://dejure.org/2018,67501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 202 S 1 VVG, § 810 BGB, § 34 Abs 1 BDSG
    Anspruch der Versicherungsnehmerin auf Einsicht in die seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Prüfung der Berufsunfähigkeit eingeholten medizinischen Gutachten

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Einsicht in eingeholte Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05

    Wohngebäudeversicherung: Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Ein solcher Anspruch kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der Versicherer einen vom Versicherungsnehmer erhobenen Leistungsanspruch nicht oder nicht im vollen Umfang zu erfüllen bereit ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1993 - IV ZR 228/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 -, juris; Armbrüster, VersR 2013, 944, 949).

    Es kann dabei dahin stehen, ob ein solcher Anspruch nicht ohnehin nur bei einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung von Leistungen durch den Versicherer in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05 -, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 O 400/07 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27. November 2013 - 8 S 269/13 -, juris).

  • LG Dresden, 27.11.2013 - 8 S 269/13

    Sturmversicherung: Einsichtsrecht eines Versicherungsnehmers in ein

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Eine Abschrift von eingeholten Gutachten kann der Versicherungsnehmer nach dieser Vorschrift nicht verlangen (LG München I, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 26 O 8341/15 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27.11.2013 - 8 S 269/13 -, juris; Prölss/Martin/Rudy, VVG, 30. Aufl. 2018, § 3 Rn. 9).

    Es kann dabei dahin stehen, ob ein solcher Anspruch nicht ohnehin nur bei einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung von Leistungen durch den Versicherer in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05 -, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 O 400/07 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27. November 2013 - 8 S 269/13 -, juris).

  • LG München I, 14.10.2015 - 26 O 8341/15

    Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein vom Versicherer eingeholtes

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Eine Abschrift von eingeholten Gutachten kann der Versicherungsnehmer nach dieser Vorschrift nicht verlangen (LG München I, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 26 O 8341/15 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27.11.2013 - 8 S 269/13 -, juris; Prölss/Martin/Rudy, VVG, 30. Aufl. 2018, § 3 Rn. 9).

    Denn der Versicherer handelt bei Einholung eines solchen medizinischen Gutachtens in seinem eigenen Interesse und in eigener Verantwortung und nicht, um auch eine Aufgabe des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten wahrzunehmen (LG München I, Beschluss vom 14.10.2015 - 26 O 8341/15 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2001 - 7 O 76/00 -, juris; Armbrüster, VersR 2013, 944, 948).

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte, der zur Durchsetzung seiner Rechte auf die Auskunft angewiesen ist, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihm dies zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2015 - XII ZR 201/1 -, BGHZ 204, 54-74, Rn. 10).
  • LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07

    Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Es kann dabei dahin stehen, ob ein solcher Anspruch nicht ohnehin nur bei einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung von Leistungen durch den Versicherer in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05 -, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 O 400/07 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27. November 2013 - 8 S 269/13 -, juris).
  • BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 198/69

    Voraussetzungen für die Übernahme einer Vergleichsgarantie - Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Eine Urkunde ist nur dann als im Interesse einer Partei errichtet anzusehen, wenn sie zumindest auch dazu bestimmt ist, dieser als Beweismittel zu dienen oder doch zumindest ihre rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH, Urteil vom 31.03.1971 - VIII ZR 198/69 -, juris).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Ein solcher Anspruch kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der Versicherer einen vom Versicherungsnehmer erhobenen Leistungsanspruch nicht oder nicht im vollen Umfang zu erfüllen bereit ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1993 - IV ZR 228/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 -, juris; Armbrüster, VersR 2013, 944, 949).
  • LG Berlin, 13.03.2001 - 7 O 76/00

    Keine Pflicht des Versicherers zur Vorlage eines von ihm in Auftrag gegebenen

    Auszug aus LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
    Denn der Versicherer handelt bei Einholung eines solchen medizinischen Gutachtens in seinem eigenen Interesse und in eigener Verantwortung und nicht, um auch eine Aufgabe des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten wahrzunehmen (LG München I, Beschluss vom 14.10.2015 - 26 O 8341/15 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2001 - 7 O 76/00 -, juris; Armbrüster, VersR 2013, 944, 948).
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